Authentifizierte Übermittlungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen

Die Frist für nicht authentifizierte Übermittlungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen endet am 30. August 2013.

Ab dem 1. September sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen zwingend elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht authentifizierte Übermittlungen werden von der Finanzverwaltung zurückgewiesen, aufgrund dessen können Verspätungszuschläge erhoben werden. Sollte es Ihnen technisch oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, authentifizierte Übermittlungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen zu erstellen, würden wir dies gerne für Sie übernehmen.

Für Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Lohnsteuer-Anmeldung stehen wir Ihnen gerne unter 06021 45 67 0 – 0 zur Verfügung

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