Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) in einem Folgejahr

Weitere Erhöhung des IAB in einem Folgejahr möglich

Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (gegen BMF-Schreiben vom 20. November 2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 6).

Bundesfinanzhof, X-R-4/13 Urteil vom 12.11.2014

Dies bedeutet für die Praxis, das man wie früher bei der Ansparrücklage den IAB scheibchenweise bis zu 40% der Anschaffungskosten erhöhen kann.

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