Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages
Der für ein Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag kann in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden (entgegen Tz. 6 des BMF-Schreibens vom 8. Mai 2009).
Niedersächsisches Finanzgericht 2. Senat, Urteil vom 19.12.2012, 2 K 189/12
§ 7g Abs 1 EStG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Hinweis: Ihre Fälle sollten Sie unter Hinweis auf das obige Urteil offenhalten, bis der BFH entgültig entscheidet. Das Aktenzeichen lautet: Az. X R 4/13. Da das Urteil der Meinung der Fachliteratur entspricht und die Aufstockung auch beim alten 7 g EStG möglich war, ist zu erwarten, dass der BFH analog entscheidet.