Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung

Wird ein wesentlich beteiligter Gesellschafter aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten für diese Beteiligung. Bei Tilgung dieser Schuld in Raten ergeben sich nur aus dem Tilgungsanteil nachträgliche Anschaffungskosten. Wird eine solche Teilzahlungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, bewirkt dies eine Reduzierung der nachträglichen Anschaffungskosten in Höhe der Differenz zwischen Nennwert und dem abgezinsten Betrag der Verbindlichkeit. Die Teilzahlungsvereinbarung und ggf. auch spätere Änderungen führen zu einer steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Entstehens des Auflösungsverlusts.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

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