Abzug von Zinszahlungen durch Nichteigentümer-Ehegatten
Zinszahlungen (Drittaufwand) durch Nichteigentümer-Ehegatten
Für ein Gebäude, das nicht im Eigentum des Nutzenden steht, für das er aber die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen hat, sind Abschreibungen und Zinszahlungen beim Nutzenden und Zahlenden gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Finanzgericht Düsseldorf, 7-K-407/13-E Urteil vom 12.02.2014
Hinweis:
Sollten Sie so einen Fall des Drittaufwandes (hier Betriebsausgaben) haben, empfehlen wir mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim BFH VIII R10/14 Einspruch einzulegen.