Abzug von Zinszahlungen durch Nichteigentümer-Ehegatten

Zinszahlungen (Drittaufwand) durch Nichteigentümer-Ehegatten

Für ein Gebäude, das nicht im Eigentum des Nutzenden steht, für das er aber die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen hat, sind Abschreibungen und Zinszahlungen beim Nutzenden und Zahlenden gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Finanzgericht Düsseldorf, 7-K-407/13-E Urteil vom 12.02.2014

Hinweis:

Sollten Sie so einen Fall des Drittaufwandes (hier Betriebsausgaben) haben, empfehlen wir mit Hinweis auf das anhängige Verfahren beim BFH VIII R10/14 Einspruch einzulegen.

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